Die Förderung gilt ausschließlich für die durch das BMI und den LSA anerkannten Leistungssportarten im DGSV. Für einen Förderungsantrag des DGSV bei der Stiftung Deutsche Sporthilfe gelten folgende Kriterien:
Alljährlich werden vom Ressort Leistungssport/LSA die Athlet*innen bei der Stiftung Deutsche Sporthilfe für eine Förderung im Sinne der Richtlinien des BMI und der Stiftung Deutsche Sporthilfe vorgeschlagen, über eine endgültige Aufnahme in die Förderung entscheidet der Stiftungsausschuss gemeinsam mit dem BMI.
Grundsätzlich gilt für alle Kaderathleten*innen, dass sie die vom DGSV vorgegebenen Kaderkriterien halten müssen – siehe Kaderkriterien
i.d.R. bis maximal 23 Jahre, Dauer der Zugehörigkeit i.d.R. fünf Jahre