Um im Gehörlosensport eine Startberechtigung im internationalen Wettkampfgeschehen zu haben, ist der Hörstatus entscheidend.
Es muss vorangestellt werden, dass es nicht erlaubt ist, während eines Wettkampfes im Gehörlosensport Hörhilfen zu tragen, um eine möglichst faire Situation zu gewährleisten, da der Grad des Hörverlustes unterschiedlich und die Kompensation durch eine Hörhilfe größer oder kleiner sein kann.
Grundsätzlich gilt der Nachweis über 55 dB auf dem besseren Ohr. Dieser Hörstatus muss von einem HNO Arzt mit einem vom Weltverband, dem International Committee of Sports for the Deaf – ICSD – vorgegebenen Formular offiziell bestätigt werden und ist Voraussetzung für die Aufnahme in den National Kader einer Sportart. Jeder Kadersportler und jede Kadersportlerin muss bei Teilnahme an einer internationalen Sportveranstaltung eine ICSD Audiogramm ID nachweisen, die vom ICSD auf Antrag vergeben wird.
Das ICSD Formular wird über die Geschäftsstelle des DGSV ausgestellt und die Nummer ebenfalls über die Geschäftsstelle beantragt werden. Die Vorlage beim ICSD muss spätestens drei Monate vor Beginn einer internationalen Veranstaltung eingereicht werden, an der die/der Betreffende teilnehmen soll. Die Untersuchung darf nicht älter sein als sechs Monate vor Einreichen des Antrags auf eine ICSD ID Nummer.