Die Einordnung und Nominierung in die Kader erfolgt immer zum 01.01. eines Jahres. Ein Nominierungsanspruch besteht nicht. Grundlage zur Einordnung sind Leistungen und Nachweise, die seitens des Verbandsfachwartes in Absprache mit dem Bundestrainer beim LSA eingereicht und schriftlich begründet werden.
Deaflympicskader
Für die Aufnahme in den Deaflympics-Kader setzt eine Platzierung bei internationalen Meisterschaften analog der im Anhang dargestellten Tabellen voraus.
Erweiterungskader
Athlet*innen, die eine Platzierung bei internationalen Meisterschaften analog der im Anhang dargestellten Tabellen erzielt haben. Dabei ist die Verhältnismäßigkeit Leistung – Platzierung in Bezug zur Weltspitze zu berücksichtigen.
Nachwuchskader
Athlet*innen, die in Einschätzung der Fachsparte das Potential erkennen lassen, zukünftig in den Erweiterungskader aufgenommen zu werden.
Mannschaftssportarten
Stamm- und Ergänzungskader. Die Fachsparten bzw. Trainer*innen entscheiden über die Nominierung der Kadersportler.
Teamwettbewerben in Individualsportarten (Badminton, Bowling, Golf, Sportschießen, Tennis, Tischtennis)
Athleten*innen, die die Kaderkriterien durch einen Leistungsnachweis erfüllt haben.
Staffel
Staffelläufer*innen, die die Kriterien mit ihrer individuellen Leistung erfüllt haben.
Die letzte Entscheidung zur Kadernominierung behält sich der LSA vor. Bei Unklarheiten ist eine Rücksprache mit dem Verbandsfachwart zu halten.
Weiterführende Informationen: