
Die Einordnung und Nominierung in die Kader erfolgt immer zum 01.01. eines Jahres. Ein Nominierungsanspruch besteht nicht. Grundlage zur Einordnung sind Leistungen und Nachweise, die seitens des Verbandsfachwartes in Absprache mit dem Bundestrainer beim LSA eingereicht und schriftlich begründet werden.
Nachwuchskader
Athlet*innen, die in Einschätzung der Fachsparte das Potential erkennen lassen, zukünftig in den Erweiterungskader aufgenommen zu werden.
Mannschaftssportarten
Stamm- und Ergänzungskader. Die Fachsparten bzw. Trainer*innen entscheiden über die Nominierung der Kadersportler.