Leistungssport - Nominierungskriterien
Mit der DGSV-Bundeskadernominierung legt der Verband den Kreis der Athlet*innen fest, die in die zentralen Fördermaßnahmen des DGSV eingebunden werden sollen und wollen. Die Berufung und der Verbleib in einem DGSV-Bundeskader sind mit der Pflichtteilnahme an festgelegten zentralen DGSV-Maßnahmen sowie der Einhaltung der Pflichten gemäß der Kaderkriterien verbunden.
Die Nominierung der Athlet*innen und des Betreuerstabs zu internationalen Veranstaltungen, die aus Mitteln der Sportjahresplanung finanziert werden, erfolgt auf Vorschlag des/der Trainer*in über den Verbandsfachwart an den Leistungssportausschuss (LSA).

Dem LSA obliegt das abschließende Nominierungsrecht. Die zu einer internationalen Veranstaltung nominierten Athlet*innen und Betreuerstab haben ein Anrecht darauf, dass ihre Teilnahme aus Mitteln der Sportjahresplanung finanziert wird. Grundlage hierfür ist der vom BMI genehmigte Maßnahmenkatalog des DGSV. Eine offizielle Meldung zu internationalen Veranstaltungen kann ausschließlich über die Organe des DGSV erfolgen.
Voraussetzung für die Nominierung eines Sportlers zu einer internationalen Meisterschaft ist die Kaderzugehörigkeit in der jeweiligen Sportart, sowie die Erfüllung der Pflichten gemäß Kaderkriterien, die sportmedizinische Untersuchung und die Erfüllung bestehender Normen, Leistungsnachweisen und einwandfreies Verhalten als Kaderathlet*in mit Vorbildfunktion.
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