Anti-Doping-Konferenz der SPD
Karl-Werner Broska, DGS-Präsident
Fotos: Dieter Langwald
Datum: 28. November 2006
Anti-Doping-Konferenz der SPD am 22.11.2006 im Willy-Brandt-Haus in Berlin
Das Sportjahr 2006 war von herausragenden Ereignissen geprägt. In Erinnerung bleiben aber auch spektakuläre Dopingfälle, die in der Sportpolitik die Diskussion beschleunigt haben, wie Sport und Staat gemeinsam gegen Doping vergehen können.
Aus diesem Anlass hat die SPD alle Sportorganisationen, unter anderem auch den Deutschen Gehörlosen-Sportverband, zu einer Diskussion eingeladen.
Als Gäste nahmen an der Diskussion teil: Dr. Peter Danckert, Vorsitzender des Sportausschusses des Deutschen Bundestages; Dr. Michael Vesper, DOSB-Generaldirektor; Dr. Markus Hauptmann, Jurist; Dagmar Freitag, sportpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion; Frank Buschmann, Sportjournalist; Sebastian Thormann, Ruderer (Deutschland-Achter) und Arzt; Rudolf Scharping, Präsident Bund Deutscher Radfahrer; Dr. Clemens Prokop, Präsident Deutscher Leichtathletikverband; Claus Umbach, Präsident Deutscher Gewichtheberverband und Manfred Schaub, sportpolitischer Sprecher beim SPD-Parteivorstand.
Vorbemerkung:
Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat seit seiner Gründung am 20. Mai 2006 seine Null-Toleranz-Politik im Kampf gegen Doping vorangetrieben. Das DOSB-Präsidium hat diese Politik mit den Mitgliedsorganisationen, den Vorsitzenden von Kuratorium, Vorstand und Geschäftsführung der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) und nicht zuletzt mit dem Bundesinnenminister, der Sportministerkonferenz der Länder und weiteren politischen Entscheidungsträgern intensiv erörtert. Am 15. August 2006 hat es einen umfassenden Maßnahmenkatalog vorgestellt. Fast alle Mitgliedsorganisationen und auch die Sportministerkonferenz der Länder haben den Maßnahmenkatalog einstimmig unterstützt, so Dr. Michael Vesper.
Die öffentliche Diskussion zum Kampf gegen Doping konzentrierte sich in den letzten Monaten auf die Frage der Einführung von Strafbeständen „Besitz von Dopingmitteln“ und „Sportbetrug“. Einen entsprechenden Gesetzentwurf des Freistaates Bayern hat der zuständige Ausschuss des Bundesrates allerdings auf unbestimmte Zeit vertagt.
Das DOSB-Präsidium hat auf seiner Sitzung vom 18. September 2006 eine Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz der Präsidentin des Deutschen Schwimmverbandes, Frau Dr. Christa Thiel, eingesetzt, die insbesondere die Einführung einer „Besitzstrafbarkeit“ prüfen sollte. Die Arbeitsgruppe hat ihren Bericht vorgelegt. Sie kommt zu dem Ergebnis, eine „Besitzstrafbarkeit“ gesetzlich nicht zu verankern.
Das DOSB-Präsidium hat auf seiner Sitzung am 16. November 2006 in Berlin folgenden „Anti-Doping-Aktionsplan: 10 Punkte für Sport und Staat“ beschlossen:
1. Kontrolle erhöhen:
Das System der Doping-Kontrollen durch NADA muss verbessert werden. Deshalb setzt der DOSB ein Zeichen und verdoppelt seinen Zuschuss an die NADA im kommenden Jahr von 260.000,- € auf 520.000,- €. Damit können 3000 Kontrollen, insbesondere im Trainingsbereich, finanziert werden.
2. Besser vorbeugen:
Der Kampf gegen Doping darf sich nicht auf Kontrollen und Sanktionen beschränken, sondern muss stärker präventiv (= vorbeugend) geführt werden. Zu den Kernaufgaben der NADA gehören die Erstellung und Verbreitung von Aufklärungs- und Erziehungsmaterial zum Thema „Doping im Sport“. Der DOSB wird seine „Anti-Doping-Vertrauensleute“ verstärkt in den Eliteschulen des Sports, in den Olympiastützpunkten und bei Schulungen seiner Mitgliedsverbände einsetzen.
3. Verbindlich machen:
Abschluss von Athletenvereinbarungen mit empfindlichen finanziellen Vertragsstrafen bei Dopingvergehen. Der DOSB fordert seine Mitgliedsverbände auf, entsprechende Maßnahmen zu realisieren.
4. WADA-Code:
Der DOSB unterstützt die Bemühung auf Internationaler Ebene z.B. durch IOC, den World Anti-Doping Agentur (WADA)-Code so zu verändern, dass bei einem Verstoß gegen die Anti-Doping-Regeln eine Höchststrafe von 4 Jahren Startverbot verhängt werden kann. Bisher gilt die „Regelstrafe“ von 2 Jahren.
5. Finanzielle Sanktion:
Finanzielle Sanktionen für Doping-Täter sollen eingeführt werden. Hier die Geldstrafe.
6. Kampf gegen Doping:
Der DOSB fordert die Einrichtung von Anti-Doping-Schwerpunkte-Staatsanwaltschaften. Das beste Gesetz ist nutzlos, wenn es nicht umgesetzt wird.

Der DOSB erneuert die Forderung nach einer besonderen Kennzeichnungspflicht für Arzneimittel durch Erlass einer Doping-Warnhinweis-Verordnung (§ 6a Abs. 3 Arzneimittelgesetz).
7. Hart bestrafen:
Wird der Athlet durch staatliche Maßnahmen der Weitergabe von Dopingmitteln überführt, unterliegt er schon jetzt den gesetzlichen Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes.
8. Besser informieren:
Der DOSB fordert eine bessere Koordinierung der im Sport und Staat mit dem Kampf gegen das Doping befassten Stellen. Er wird seine Mitgliedsverbände verpflichten, Verdachtsmomente auf Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen der Staatanwaltschaft zu übermitteln.
9. Öffentliche Förderung:
Der DOSB unterstützt die Politik des Bundesinnenministers, seine öffentliche Förderung mit der Verpflichtung zur Einhaltung von Standards im Kampf gegen Doping zu verknüpfen. Er wird diese Verpflichtung in die Zielvereinbarungen, die er mit dem Bundesinnenministerium, den Verbänden und den Olympiastützpunkten abschließt, verbindlich aufnehmen.
10. Maßnahmen:
Der DOSB will die Umsetzung der Maßnahmen mit ganzer Kraft vorantreiben.
Unter der souveränen Moderation von Frau Dagmar Freitag gab es beim Punkt 6 einen Disput (= Streitgespräch) zwischen Herrn Dr. Michael Vesper vom DOSB und Herrn Dr. Peter Danckert, Jurist und Vorsitzender des Sportausschusses des DBT.
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