Liebe Sportfreundinnen,
liebe Sportfreunde,
in der letzten Zeit schrieben manche unserer Leistungssportler, die Gehörlosen-Sportvereine oder die Fachsparten direkt an die Deutsche Sporthilfe mit der Bitte um Unterstützung, ohne dass der Deutsche Gehörlosen-Sportverband informiert wurde.
Um evtl. Missverständnisse zwischen den Sportlern bzw. Sportlerinnen, den Gehörlosen-Sportvereinen, den Fachsparten, der Sporthilfe und dem Ausschuss für den Leistungssport zu vermeiden, möchte ich Informationen über das Ziel und den Zweck der Deutschen Sporthilfe geben.
Laut Präambel verfolgt die "Stiftung Deutsche Sporthilfe" das Ziel, nur Sportler und Sportlerinnen, die sich auf sportliche Spitzenleistungen vorbereiten, solche erbringen oder erbracht haben, zum Ausgleich für ihre Inanspruchnahme durch die Gesellschaft und bei der nationalen Repräsentation ideell und materiell durch alle dazu geeigneten Maßnahmen zu fördern.
Die Förderung besteht in Hilfen jeder Art, um die sportliche Leistungsfähigkeit voll zu entfalten und zu erhalten. Die Förderung ist von der Leistung, der Erfolgsperspektive sowie der sozialen Situation des einzelnen Sportlers abhängig.
Der Sportler und die Sportlerinnen können einmalige bzw. laufende finanzielle Leistungen erhalten. Höhe und Dauer der finanziellen Leistungen werden auf Antrag des zuständigen Bundesfachverbandes wie beispielweise der DGS durch die Sporthilfe festgelegt.
Ein Rechtsanspruch auf Leistungen besteht auch nicht bei Wiederholung einer Förderungsmaßnahme. Schriftlich mitgeteilte Förderungsleistungen können jederzeitig widerrufen werden.
Die Sportler und die Sportlerinnen verpflichten sich, die zur sportlichen Entfaltung notwendigen Trainings-, Lehrgangs- und Wettkampfmaßnahmen in Übereinstimmung mit den zwischen dem Sportler bzw. der Sportlerin und dem jeweiligen Bundesfachverband, hier DGS, getroffenen Regelungen durchzuführen.
Die Sportler und die Sportlerinnen erklären sich grundsätzlich bereit, bei sportlichen Wettkämpfen einschließlich damit in Zusammenhang stehender Veranstaltungen und Maßnahmen, wie Siegerehrungen und Pressekonferenzen, das LOGO der Sporthilfe sichtbar an seiner/ihrer Kleidung zu tragen, soweit nicht Vorschriften des zuständigen Bundesverbandes bzw. der internationalen Organisation (EDSO, Deaflympic) diesem entgegenstehen.
Die Sportler und die Sportlerinnen erkennen die allgemeinen Förderrichtlinien der Sporthilfe in ihrer jeweiligen Fassung an. Diese sind dem jeweils gültigen Merkblatt zur Sporthilfeförderung zu entnehmen. Verstöße gegen diese Richtlinien haben die sofortige Einstellung der Förderung zur Folge bzw. können zu Rückforderungen von geleisteten Fördermaßnahmen führen.
Die Steuerpflicht für sämtliche Leistungen der Sporthilfe liegt bei dem Sportler bzw. der Sportlerin.
Diese Vereinbarung endet, ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung oder sonstigen Erklärungen bedarf, mit Ablauf des Kalendermonats, an dem der Sportler bzw. die Sportlerin durch den jeweiligen Bundesfachverband, hier der DGS, aus der Förderung abgemeldet und dies durch die Sporthilfe bestätigt wird.
Der Sportler bzw. die Sportlerin erklärt, alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht zu haben und verpflichtet sich, alle Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Unrichtige oder überholte Angaben können zur Beendigung bzw. Rückforderung von Förderungsmaßnahmen führen.
Ich bitte alle Gehörlosen-Sportvereine und Fachwarte sowie Sportler und Sportlerinnen aus dem A- und B-Kader bei Fragen sich an unsere Sportdirektorin Sabine Grajewski in der Geschäftsstelle des DGS zu wenden. Vielen Dank!
Karl-Werner Broska, Präsident
Deutscher Gehörlosen-Sportverband